Anträge und Dokumente
Nothilfen der Stadt Weimar für Menschen aller Altersgruppen
Antrag an die Stadt Weimar/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Hilfsfonds "Mütter/Menschen in Not"
Wer kann gefördert werden?
Menschen aller Altersgruppen in akuter Not mit Wohnsitz in Weimar, die unverschuldet in eine Notlage geraten, können über den Hilfsfonds "Mütter/Menschen in Not" unbürokratisch und schnell finanzielle Unterstützung erhalten.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Antragsformular Hilfsfonds Mütter/Menschen in Not
an Kerstin Wiesner, Sozialamt - Allgemeiner Sozialer Dienst, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Mail: kerstin.wiesner@stadtweimar.de, Tel. 03643.762 962
Was kann gefördert werden?
Beispiele: Waschmaschine, Kühlschrank, Kinderbett und -schrank, spezielles Pflegebett, Fahrrad, Sterilisation Haustier... (in der Regel Förderung nach Ablehnung durch Jobcenter oder Krankenkasse)
Entscheidung?
Die finanziellen Mittel des Fonds stammen aus der jährlichen Benefizgala der Weimarer Serviceclubs und werden vom Amt für Soziales und einem Vergabebeirat bewilligt.
Nothilfen für Kinder und Jugendliche
Antrag an den Kinder- und Jugendfonds (KJF) der Bürgerstiftung Weimar
Wer kann gefördert werden?
Kinder und Jugendliche, die in Weimar ihren Wohnsitz haben und unverschuldet in eine Notlage geraten, können über den KJF unbürokratisch und schnell finanzielle Unterstützung erhalten.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Antragsformular Nothilfe KJF und dem Nachweis der Bedürftigkeit.
an Anja Pfotenhauer-Wolleschensky, Bürgerstiftung Weimar, Teichgasse 12a, 99423 Weimar
Mail: pfotenhauer@buergerstiftung-weimar.de, Tel. 03643/815600.
Was kann gefördert werden?
Beispiel: Waschmaschine, Kindermatratzen, Kindermöbel, Kinderfahrrad... (i.d.R. nach Ablehnung durch Jobcenter, Sozialamt oder Krankenkasse)
Entscheidung?
Die finanziellen Mittel aus dem Fonds stammen aus Spenden privater Spender und werden von der Lenkungsgruppe des Fonds bewilligt.
Nothilfen für Künstlerinnen
Antrag an den Margarethe-Geibel-Fonds (MGF) der Bürgerstiftung Weimar
Wer kann gefördert werden?
Künstlerinnen in Weimar in existentiellen Notlagen und auch bei der Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit .die in Weimar, dem Weimarer Land ihren Wohnsitz haben , können über den MGF unbürokratisch und schnell finanzielle Unterstützung erhalten. Die Unterstützung ist zeitlich begrenzt und umfasst max. 1.000 Euro.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge an Anja Pfotenhauer-Wolleschensky, Bürgerstiftung Weimar mit dem Antragsformular Nothilfe Künstlerin MGF und dem Nachweis der Bedürftigkeit.
Mail: pfotenhauer@buergerstiftung-weimar.de, Tel. 03643/815600.
Die finanziellen Mittel aus dem Fonds stammen aus Spenden privater Spender und werden von einer Lenkungsgruppe des Fonds bewilligt.
Was kann gefördert werden?
Beispiel: Mietkosten Atelier, Materialkosten, Reisekosten, Reparaturkosten Instrumente (i.d.R. nach Ablehnung durch Jobcenter, Sozialamt)
Anträge an den Kinder- und Jugendfonds
Anträge an den Margarethe-Geibel-Fonds
Antragsformular Hilfe Künstlerin MGF
Antragsformular Projekthilfen MGF
Antragsformular Übernahme Eintrittskarten MGF
Antragsformular Übernahme VHS-Kurs MGF
Bürgerstiftung Weimar: Satzung Leitbild Stiften
Satzung der Bürgerstiftung Weimar
Leitbild der Bürgerstiftung Weimar
Stiftungen und Steuerrecht
Informationsblatt der Bürgerstiftung Weimar
Spuren legen... mit einem Testament
Erbschaftsflyer der Bürgerstiftung
PDF-Datei, 1,3 MB
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