Aktuelles

Ehrenamtliche Wahlassistenten für Menschen mit Beeinträchtigungen und Unterstützung der Vorbereitungsgruppe „Wahlen“

Gesuch und Angebot des Lebenshilfe-Werk Weimar-Apolda e.V.

Wahlassistenz

Die Arbeitsgemeinschaft Wahlen des Lebenshilfewerkes Weimar-Apolda e.V. sucht ab sofort Freiwillige, die die Menschen mit Beeinträchtigungen in der Region aktiv bei der Ausübung des Wahlrechtes bei den anstehenden Wahlen 2024 begleiten. Es geht dabei um Hilfestellungen, das Wahllokal und die Wahlkabine zu erreichen, aber auch um andere Hilfestellungen - ohne die Wahlentscheidung selbst zu beeinflussen. Interessierte erhalten eine Einarbeitung.

Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Wahlen des Lebenshilfewerkes Weimar-Apolda e.V. sucht Freiwillige, die aktiv in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. Alle 3 Wochen treffen sich rund um die Ehrenamtskoordinatorin Mitstreitende aus Einrichtungen des Vereines, Angehörige, Menschen mit Beeinträchtigung und Interessierte, um die Teilnahme der Menschen mit Beeinträchtigungen bei den Wahlen vorzubereiten und zu ermöglichen.

Kontakt: Jonte Hömig, Freiwilligenkoordinatorin Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e. V., Tel.  03643 743288, mobil 0173 8215995, Mail: j.hoemig@remove-this.lhw-we-ap.de
Im Laden für Kunst & Kultur „lebensArt am Palais“, Eingang Windischenstr./Ecke am Palais, Marktstraße 22, 99423 Weimar

Wahltermine

  • 9. Juni, Europawahl (und falls nötig Stichwahlen zur Kommunalwahl)
  • 1. September, Wahl zum Thüringer Landtag

Hintergrund

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Es wird verstärkt darauf geachtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Der Anteil barrierefreier Wahlräume soll weiter erhöht werden. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, kann durch einen zu beantragenden Wahlschein die Stimme in einem Wahllokal des Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

 

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