Aktuelles

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht zum 1.1.2021

Mit Jahresbeginn treten zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft, die Ihre Stiftungsarbeit betreffen.

So wurden die Summen für den vereinfachten Zuwendungsnachweis, die Ehrenamtspauschale und die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb angehoben. Für kleine Körperschaften entfällt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, mehr Rechtsklarheit gibt es u.a. bei der Mittelweitergabe. Auch wurden die COVID-19-Sonderregeln des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 28.03.2020 (virtuelle Gremiensitzungen u. a.) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Alle relevanten Änderungen finden Sie auf CampusAktiv

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