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Rechtstipp: Mit dem Vereinsfahrzeug zu Veranstaltungen 

Wer im Vereinsfahrzeug mitfährt, ist grundsätzlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgesichert, insbesondere bei einem vom Fahrer verursachten Unfall.

Für ehrenamtlich Tätige besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Unfallversicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung; eine private Unfallversicherung kann durch den Verein oder individuell abgeschlossen werden. Fehlt ansonsten Versicherungsschutz, kommt nachrangig die Versicherung über die Thüringer Ehrenamtsstiftung zum Tragen.

Fragen dazu? Die Thüringer Ehrenamtsstiftung bietet kostenfreie juristische Vereinsberatung. Anfragen können per E-Mail an recht@thueringer-ehrenamtsstiftung.de gerichtet werden.

Quelle: Newsletter der Thüringer Ehrenamtsstiftung

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