Aufwendung und Aufwand – ja, das klingt ähnlich, bedeutet steuerrechtlich aber jeweils etwas anderes. Wir stellen in dieser Ausgabe Aufwendungsersatz und Ehrenamtspauschale gegenüber.
Besteht für Ihren Verein die Pflicht, einen Widerrufsbutton auf der Website zu integrieren? Seit Juni dieses Jahres müssen Websitebetreiber, die Verträge mit Verbrauchern schließen, den Vertragswiderruf mit einem sogenannten Widerrufsbutton ermöglichen. Ob Sie für Ihren Verein handeln müssen, finden Sie mit unserem Artikel heraus.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wurde fristgerecht per E-Mail versendet. Dann kommen E-Mails als nicht zustellbar zurück. Was nun zu tun ist, um die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung nicht zu gefährden? Unsere Partneranwälte geben hierzu Auskunft.
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Quelle: benedetto-Magazin 10-2026
