... durch Zustiftung: Jeder kann Stifterin oder Stifter werden, egal mit welchem Betrag. Ob Sie 100 Euro oder mehr stiften, mit jedem Betrag gestalten Sie Ihr Gemeinwesen mit.
Mit einem Beitrag ab 1.000 Euro haben Sie die Möglichkeit im Stifterforum der Bürgerstiftung drei Jahre die Arbeit der Stiftung mitzubestimmen. Ab einer Zustiftung von 5.000 Euro sind Sie Ihr Leben lang stimmberechtigtes Mitglied im Stifterforum.

Stiftererklärung
PDF-Datei, 64 KB

... durch Stiftungsfonds: Ab einem Betrag von 20.000 Euro können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung einen eigenen Fonds einrichten, für den Sie den (zu der Bürgerstiftung insgesamt) passenden Zweck selbst bestimmen. Dies kann, wie im Fall des Kinder- und Jugendfonds, ein Spendenfonds sein oder eine zweckgebundene Zustiftung mit eigenem Namen. Das hinzu gestiftete Vermögen wird Teil des Gesamtvermögens der Bürgerstiftung Weimar. Der Betrag wird jedoch bei der Rechnungslegung als zweckgebundener Fonds ausgewiesen. Die Erträge aus dem Fonds werden für den von Ihnen festgelegten Zweck verwendet.

... durch eigene Stiftung: Wenn Sie mit einem kleinen Vermögen eine eigene Sitftung gründen möchten ohne ein langwieriges Anerkennungsverfahren und ohne die Stiftung selbst verwalten zu müssen, gibt es die Möglichkeit eine unselbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung zu gründen. Mit einem Betrag ab 30.000 Euro trägt sie einen von Ihnen bestimmten Namen. Sie bekommt eine von Ihnen bestimmte Satzung und Entscheidungsorgane (Vorstand/Kuratorium), in dem Sie natürlich selbst mitwirken können. Die Verwaltung der Stiftung übernimmt die Bürgerstiftung Weimar gegen eine vereinbarte Gebühr.

... durch Testament: Beabsichtigen Sie Ihr Vermögen oder einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis einem gemeinnützigen Zwecken zukommen zu lassen, entscheiden Sie sich für die Bürgerstiftung Weimar. Mit Ihrem Testament "legen Sie Spuren in die Zukunft" Ihrer Stadt.

... FRAGEN? Wenn Sie Interesse an einer dieser Möglichkeiten haben, beraten wir Sie gerne.
Wenden Sie sich bitte an die Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Weimar Katrin Katzung, Tel. 03643-853992, Mobil 0170-8670322.

Steuerliche Vorteile.

Am 14. Juli 2000 ist das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen in Kraft getreten. Welche steuerlichen Vorteile es für Stifter formuliert, haben wir für Sie in einer ausführlichen Beschreibung zusammengestellt.

Wir informieren Sie darin über Abzugsmöglichkeiten, Erbschaftssteuerbefreiung und Buchwertprivileg. Bitte laden Sie die Beschreibung als PDF-Dokument (PDF, 26 KB) oder fordern Sie sie über die Adresse der Bürgerstiftung Weimar an.

Spenden

Stifterkonto:

Bürgerstiftung Weimar
IBAN:
DE63 8205 1000 0100 0060 00      BIC: HELADEF1WEM
bei der Sparkasse Mittelthüringen