Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl als vor gezogene Neuwahl statt.
Die Stadt Weimar benötigt bis zu 800 zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, um den Herausforderungen der kurzen Vorlaufzeit der anstehenden Wahl gerecht zu werden.
Wahlhelfer haben die Möglichkeit, entweder in einem Wahllokal als allgemeiner Wahlvorstand oder in einem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten.
Wahlhelfer begleiten und überwachen den gesamten Wahlvorgang, indem sie beispielsweise die Wahlbenachrichtigungskarten kontrollieren, die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken, Stimmzettel ausgeben und bei der Stimmenauszählung helfen.
Voraussetzungen
Interessierte müssen volljährig, zur Bundestagswahl wahlberechtigt sein und ihren Hauptwohnsitz im Wahlkreis 192 (Erfurt-Weimar-Weimarer Land II (Grammetal)) haben.
Für den ehrenamtlichen Einsatz erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der übernommenen Funktion richtet.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können als Wahlleitung, Schriftführung, Stellvertretende Wahlleitung, Stellvertretende Schriftführung oder Beisitzende tätig sein. Sie erhalten vor Ausübung ihrer Tätigkeit eine Schulung, die auf die verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet.
Interessierte können sich über das Online-Formular auf der Seite der Stadt registrieren oder die Unterlagen persönlich in den Verwaltungsgebäuden in der Schwanseestraße 17 abgeholt werden.