Förderrichtlinien
Die Bürgerstiftung Weimar unterstützt mit dem Fonds Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Lernhandicaps wie Legasthenie und Dyskalkulie sowie Sehstörungen in Weimar und dem Weimarer Land. Der Fonds möchte diesen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, durch die Förderung ihre Lernhandicaps zu verbessern bzw. auszugleichen und damit ermutigen, ihre Lebens -und Berufsträume zu entwickeln und umzusetzen. Er wird schnelle und unbürokratische Hilfe für junge Menschen ermöglichen, besonders für Kinder und Jugendliche, die sozial benachteiligt sind.
Gefördert werden Projekte, die den Zielen und Zwecken des Fonds entsprechen.
Was wir fördern
- Mittel für Sach- und Personalleistungen
- Mittel für Lehrmaterial
- Mittel für Fortbildung der Lehrer
- Mittel für Förderstunden, Förderstunden der betroffenen Schüler
- Mittel für Ergänzungsunterricht
- Sachkosten / Material
- Ausstattung
- Mietkosten für Technik, usw.
- Öffentlichkeitsarbeit
Was wir nicht fördern
- Projekte, die nicht dem Grundsatz der Demokratie und Toleranz entsprechen.
- Pflichtaufgaben aus dem Bereich der staatlichen und kommunalen Verantwortung (nach §35a SGB VIII)
- Kommerzielle Vorhaben und Projekte
Wie wird die Förderung beantragt?
Sie füllen das Antragsformular, das Sie von der Internetseite laden können aus und beschreiben den Fördergegenstand/das Projekt in einem formlosen Antrag (Bitte auf nicht mehr als vier DIN A4 Seiten) mit folgenden Inhalten:
- Kurzbeschreibung der Initiative/des Trägers bzw. des Jugendlichen/der Familie
- Welches Lernhandicap liegt vor?
- Welche Unterstützung ist notwendig
- Die Projektziele (was wollen wir mit der Förderung erreichen?)
- Den Zeitplan für das Vorhaben (Beginn, Ablauf, Ende)
- Kosten- und Finanzierungsplan (was wird benötigt und was kosten es? Wer finanziert noch mit? Gibt es schon von anderen Institutionen Bewilligungen / Zusagen? Den Betrag, den Sie von der Bürgerstiftung Weimar für das Projekt benötigt.)
Bevor Sie sich die Mühe eines schriftlichen Antrages machen, können Sie gerne bei uns anrufen und die Idee mit uns besprechen und Fragen zum Antragsablauf stellen.
Welche Antragsunterlagen Sie brauchen:
- Formblatt für Förderanträge (auf der Internetseite der Bürgerstiftung Weimar)
- Formloser Antrag (max. vier DIN A4 Seiten)
- Satzung (wenn vorhanden)
- Auszug aus dem Vereinsregister / Handelsregisterauszug (wenn vorhanden)
- Freistellungsbescheid (wenn vorhanden)
Den Antrag senden Sie bitte an:
Bürgerstiftung Weimar
Teichgasse 12A
D-99423 Weimar
Tel./Fax: 03643-80 82 47
E-Mail: stiften@buergerstiftung-weimar.de
Was sollten Sie sonst noch wissen?
- Die Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden.
- Die Förderung ist nicht an das Haushaltsjahr gebunden.
- Die bewilligten Gelder sind für das beantragte Projekt/Maßnahme zu verwenden. Bei anderweitiger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kommt es zu einer Rückzahlungsforderung.
- Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
- Die Gelder werden auf ein vom Antragsteller zu nennendes Konto eingezahlt. Bei noch nicht volljährigen Jugendlichen ist ein Treuhänderkonto zu nennen oder einzurichten.
Was passiert, wenn der Antrag gestellt ist?
- Der Antrag wird von der Bürgerstiftung Weimar geprüft.
- Sie bekommen über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid.
- Das Projekt wird nach Beendigung bei der Bürgerstiftung Weimar abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen die Abrechnungsunterlagen ausgefüllt zurück. Auch bei der Abrechnung können wir Sie gerne beraten. Wenn Sie Pressemeldungen, Fotos, CDs oder andere Materialien von dem Projekt haben, hätten wir gerne jeweils ein Exemplar davon.